Freitag, 16. September 2016



Herzlich Willkommen bei "erst informieren, dann diskutieren"!



Mit unserem ersten Blogpost möchten wir Euch heute zunächst den Weg eines Asylbewerbers zum (Fach-) Arzt vorstellen. Doch um diesen mit dem eines Deutschen vergleichen zu können, erklären wir erst einmal die ,,normale” Variante.  

So geht ein Deutscher mit langanhaltenden Kopfschmerzen und Lichtempfindlichkeit zu seinem Hausarzt. Dieser stellt fest, dass es sich hierbei nicht um ein allgemeinmedizinisches Problem handelt und überweist ihn zu einem Facharzt, in diesem Falle einem Neurologen. Der Facharzt stellt eine Migräne fest und verschreibt dem Patienten entsprechende Medikamente. 

Ein Asylbewerber mit dem gleichen Symptomen  muss zunächst wissen, ob er ein Asylsuchender nach Paragraph 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (im Folgenden AsylbLG) ist, also  sich länger als 15 Monate in Deutschland aufhält. In diesem Falle würde er wie ein normaler gesetzlich Krankenversicherter behandelt werden. Die Asylbewerber nach  Paragraph 1 des AsylbLG ( noch nicht länger als 15 Monate in Deutschland) werden jedoch nicht so behandelt und bekommen nur bestimmte Leistungen bezahlt. Doch dazu später. 

Der Asylbewerber nach Paragraph 1 des AsylbLG muss zunächst zum Landratsamt, genauer zum Fachdienst Asyl gehen und sich dort einen Behandlungsschein abholen. Mit diesem geht er nun zum Hausarzt. Doch bevor der Allgemeinmediziner den Asylbewerber mit der Migräne einem Facharzt überweisen kann, muss der Flüchtling sich bei dem zuständigen Amtsarzt vorstellen. Dieser muss dann nämlich abwiegen, ob es sich um eine akute und schmerzhafte Erkrankung handelt, denn nur bei diesen werden die Kosten übernommen. Im Falle der Migräne ist dies der Fall, so dass der Asylbewerber einen Berechtigungsschein bekommt und zu einem Facharzt überwiesen wird. Dieser stellt dann wie auch in unserem ersten Fall eine Migräne fest und verschreibt die entsprechenden Medikamente. 

Wir hoffen ihr fühlt euch jetzt ein bisschen besser informiert. Wenn ihr Fragen habt, stellt sie gerne in den Kommentaren. Auch würden wir uns über  Vorschläge für kommende Beiträge freuen. 

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende und hören uns dann nächste Woche am Freitag wieder. 

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