Samstag, 19. November 2016

Die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber

Um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge auch nach der Erstaufnahmeuntersuchung bestmöglich garantieren zu können und dem langwierigen Entscheidungs- und Prüfaufwand zu entgehen, führen seit Anfang 2016 die elektronische Gesundheitskarte immer mehr Bundesländer ein.
Diese elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Asylsuchende, welche sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten. Dadurch können sie ohne Leistungseinschränkungen das deutsche Gesundheitssystem nutzen. In Thüringen gibt es seit Februar diesen Jahres Verhandlungen des Gesundheitsministeriums und den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen, damit bereits vor Ablauf der Frist die Asylbewerber eine eGK erhalten. In Bundesländern, wie Bremen und Hamburg funktioniert dies schon seit mehreren Jahren.  Die Landesregierung in Thüringen  favorisiert eine Regelung, die es den Krankenkassen freistellt, ob sie einer Rahmenvereinbarung beitreten. Das trifft jedoch bei den Krankenkassen auf  Zweifel, da diese eine landeseinheitliche Regelung bevorzugen und nicht mit jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen Einzelvertrag abschließen möchten. Die Kommunen in Thüringen befürchten, dass die Behandlung von Flüchtlingen nach dem Versand der Karte den eingeschränkten Leistungsumfang für Asylbewerber überschreitet und zu einer Kostensteigerung führt. Dem widerspricht die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen und verweist auf die Erfahrungen in Bremen und Hamburg.
Diese Informationen entsprechen dem Stand vom Februar 2016, da uns keine aktuelleren bekannt sind.

Sonntag, 6. November 2016

Die Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung der Asylbewerber hat primär das Ziel, der Ausbreitung von Infektionskrankheiten entgegenzuwirken und soll zudem beurteilen, ob sich der Asylbewerber  aufgrund einer akuten Erkrankung eventuell in stationäre Behandlung begeben muss oder weiter in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben darf.
Die erste medizinische Untersuchung sollte möglichst zeitnah vorgenommen werden, um die Ausbreitung von Infektionen vorzubeugen. Nach Aufnahme der persönlichen Daten und der medizinischen Vorgeschichte des Asylbewerbers wird anschließend der Impfausweis kontrolliert, sofern dieser vorhanden ist, wenn jedoch der Flüchtling seinen Impfausweis auf seiner Flucht verloren hat wird diesem ein „Mindest-Impfangebot in Abhängigkeit vom Alter vorgeschlagen“.  Dies bedeutet eine Immunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Influenza Typ B- Impfung und Hepatitis B bei Kindern im Säuglingsalter stattfinden. Ab einem Alter von neun Monaten kommt noch eine Mumps-, Masern-, und Varizellenimpfung hinzu.
Insofern ist es wichtig eine aktuelle Anamnese zu erheben, das heißt die Asylbewerber werden nach Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit, Fieber und Husten befragt, um so mögliche infektiöse Krankheiten schnellstmöglich zu erkennen. Dabei sollte die Körpertemperatur gemessen, das Gesicht, die Mundhöhle und der Hals nach Ausschlägen, die auf eine Infektion mit Varizellen- oder Masernviren hinweisen könnten. Außerdem sollte eine Untersuchung der Kopfhaut auf Läusebefall stattfinden.
Flüchtlinge welche in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, müssen ein ärztliches Zeugnis vorzeigen ,,dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.“ ( http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html).
Insofern wird bei Asylbewerbern, welche das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schwangeren, ein immundiagnostisches Tuberkulose-Screening mittels Tuberkulin-Hauttest vorgenommen, da man diese Personen nicht den Röntgen- Strahlen aussetzten möchte.

Mit diesem kurzen Einblick in die medizinische Erstversorgung von Asylbewerbern hoffen wir ,dass ihr euch in diesem Bereich etwas besser informiert fühlt.