Samstag, 19. November 2016

Die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber

Um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge auch nach der Erstaufnahmeuntersuchung bestmöglich garantieren zu können und dem langwierigen Entscheidungs- und Prüfaufwand zu entgehen, führen seit Anfang 2016 die elektronische Gesundheitskarte immer mehr Bundesländer ein.
Diese elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Asylsuchende, welche sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten. Dadurch können sie ohne Leistungseinschränkungen das deutsche Gesundheitssystem nutzen. In Thüringen gibt es seit Februar diesen Jahres Verhandlungen des Gesundheitsministeriums und den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen, damit bereits vor Ablauf der Frist die Asylbewerber eine eGK erhalten. In Bundesländern, wie Bremen und Hamburg funktioniert dies schon seit mehreren Jahren.  Die Landesregierung in Thüringen  favorisiert eine Regelung, die es den Krankenkassen freistellt, ob sie einer Rahmenvereinbarung beitreten. Das trifft jedoch bei den Krankenkassen auf  Zweifel, da diese eine landeseinheitliche Regelung bevorzugen und nicht mit jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen Einzelvertrag abschließen möchten. Die Kommunen in Thüringen befürchten, dass die Behandlung von Flüchtlingen nach dem Versand der Karte den eingeschränkten Leistungsumfang für Asylbewerber überschreitet und zu einer Kostensteigerung führt. Dem widerspricht die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen und verweist auf die Erfahrungen in Bremen und Hamburg.
Diese Informationen entsprechen dem Stand vom Februar 2016, da uns keine aktuelleren bekannt sind.

Sonntag, 6. November 2016

Die Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung der Asylbewerber hat primär das Ziel, der Ausbreitung von Infektionskrankheiten entgegenzuwirken und soll zudem beurteilen, ob sich der Asylbewerber  aufgrund einer akuten Erkrankung eventuell in stationäre Behandlung begeben muss oder weiter in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben darf.
Die erste medizinische Untersuchung sollte möglichst zeitnah vorgenommen werden, um die Ausbreitung von Infektionen vorzubeugen. Nach Aufnahme der persönlichen Daten und der medizinischen Vorgeschichte des Asylbewerbers wird anschließend der Impfausweis kontrolliert, sofern dieser vorhanden ist, wenn jedoch der Flüchtling seinen Impfausweis auf seiner Flucht verloren hat wird diesem ein „Mindest-Impfangebot in Abhängigkeit vom Alter vorgeschlagen“.  Dies bedeutet eine Immunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Influenza Typ B- Impfung und Hepatitis B bei Kindern im Säuglingsalter stattfinden. Ab einem Alter von neun Monaten kommt noch eine Mumps-, Masern-, und Varizellenimpfung hinzu.
Insofern ist es wichtig eine aktuelle Anamnese zu erheben, das heißt die Asylbewerber werden nach Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit, Fieber und Husten befragt, um so mögliche infektiöse Krankheiten schnellstmöglich zu erkennen. Dabei sollte die Körpertemperatur gemessen, das Gesicht, die Mundhöhle und der Hals nach Ausschlägen, die auf eine Infektion mit Varizellen- oder Masernviren hinweisen könnten. Außerdem sollte eine Untersuchung der Kopfhaut auf Läusebefall stattfinden.
Flüchtlinge welche in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, müssen ein ärztliches Zeugnis vorzeigen ,,dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.“ ( http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html).
Insofern wird bei Asylbewerbern, welche das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schwangeren, ein immundiagnostisches Tuberkulose-Screening mittels Tuberkulin-Hauttest vorgenommen, da man diese Personen nicht den Röntgen- Strahlen aussetzten möchte.

Mit diesem kurzen Einblick in die medizinische Erstversorgung von Asylbewerbern hoffen wir ,dass ihr euch in diesem Bereich etwas besser informiert fühlt.

Freitag, 14. Oktober 2016

Gefahr durch Krankheiten?



Bei einer Umfrage, welche wir im April 2016 auf dem Altenburger Markt durchführten, fanden wir heraus, dass viele Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr in den Krankheiten der Asylbewerber für die Bevölkerung sehen. Wir können Ihnen aber sagen, dass wie bereits in dem vorherigen Artikel erwähnt, die Asylsuchenden nicht nur wenige Krankheiten mitbringen, sondern auch einen sehr guten Impfstatus besitzen. Altenburgs Amtsarzt Professor Doktor Dhein bestätigt dies.

Die World Health Organization gab  2014 eine detaillierte Tabelle zum Internationalen Impfschema für Kleinkinder heraus. Die aus Syrien stammende Bevölkerung wurde im Kindesalter bereits gegen Tuberkulose, Hepatitis B, Diphtherie, Mumms- Masern- Röteln und vieles mehr geimpft. Die Kinderlähmung auch ist in Europa bereits als ausgerottet erklärt worden. Viele deutsche BürgerInnen glauben deshalb, dass durch Asylbewerber dies wieder in Deutschland existieren würde. Doch es ist aus der Graphik klar ablesbar, dass auch dies im syrischen Impfplan für Kleinkinder vorgesehen ist. Zusammenfassend erkennbar, dass sie einen ähnlichen Impfplan, wie hier in Deutschland besitzen.
Auch die Ankommenden aus Eritrea sind nicht weniger geschützt. Auch hier sind Impfungen gegen Tuberkulose, Kinderlähmung, Diphtherie und Hepatitis B vorhanden.  
Mit dem Erläutern des Impfplans in Syrien und Eritrea möchten wir zeigen, dass auch die Asylbewerber einen guten Impfstatus haben. Dies beweist, dass sie keine bei uns ausgerotteten Krankheiten einschleppen. 

Außer einem guten Impfsystem wird in der Erstaufnahmeeinrichtung ein Infektionskrankheiten Test durchgeführt. Dabei werden die Asylbewerber auf ansteckende Krankheiten geprüft. Bei einem  Tuberkulose- Immunitäts- Test beispielsweise bedeutet es jedoch nicht sofort, dass sie an aktiver Tuberkulose erkrankt sind. Es kann nämlich auch sein, dass sie auf der Flucht mit ihr in Kontakt gekommen sind oder bereits die Impfung BCG erhalten haben. Per Antikörper-Test oder Immuntest werden dann geprüft, wenn er anschlägt, folgen weitere Untersuchungen. Falls daraufhin eine aktive Tuberkulose festgestellt wird, erfolgt eine Behandlung.










http://www.praxispaediatrie.ch/Dokumente/Impfschema-Herbert-Suter










Freitag, 30. September 2016

Infektionskrankheiten als Gefahr für die deutsche Bevölkerung?

Schon seit Beginn der Flüchtlingskrise wurde das Argument hörbar, dass Asylbewerber  uns fremde und gefährliche Krankheiten nach Europa bzw. Deutschland bringen würden. Unsere Gesellschaft sei auf solcherlei Erreger nicht vorbereitet und würde dadurch unweigerlich großen Schaden nehmen. Doch ist die Lage wirklich so ernst?

Die uns vorliegenden Übersichten des Robert-Koch-Instituts aus der 35. Kalenderwoche des Jahres 2015 geben einen Überblick über die meldepflichtigen Erkrankungen und deren Häufigkeit. Zu ihnen zählen sowohl Darmkrankheiten, wie Salmonellose oder der EHEC-Erkrankung, aber auch Viren, wie Hepatitis B und Tuberkulose. Betrachtet man sich jedoch die Übersichten, so lässt sich schnell erkennen, dass die Zahl der vorkommenden Krankheitsfälle in den meisten Fällen sehr gering ist. Vor allem im Bundesland Thüringen gibt es kaum Fälle zu vermerken.

Desweiteren stellt das Robert-Koch-Institut klar, dass eine Verbreitung der Erkrankung in der Allgemeinbevölkerung sehr unwahrscheinlich ist. Die Infektionen sind häufig auf die mangelhaften Lebensumstände in den Herkunftsländern oder auf die beschwerliche Reise nach Europa zurückzuführen. Viel häufiger würden die Asylsuchenden jedoch unter den gleichen Infektionen wie die deutsche Bevölkerung leiden, beispielsweise unter Grippe oder Windpocken. Hierbei haben sie sich häufig in öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten von deutschen Mitbürgern angesteckt. Die Angst, nach Deutschland kommende Flüchtlinge könnten gefährliche Krankheiten in unser Land bringen und große Teile unserer Bevölkerung gefährden, ist somit unbegründet.  















Freitag, 16. September 2016



Herzlich Willkommen bei "erst informieren, dann diskutieren"!



Mit unserem ersten Blogpost möchten wir Euch heute zunächst den Weg eines Asylbewerbers zum (Fach-) Arzt vorstellen. Doch um diesen mit dem eines Deutschen vergleichen zu können, erklären wir erst einmal die ,,normale” Variante.  

So geht ein Deutscher mit langanhaltenden Kopfschmerzen und Lichtempfindlichkeit zu seinem Hausarzt. Dieser stellt fest, dass es sich hierbei nicht um ein allgemeinmedizinisches Problem handelt und überweist ihn zu einem Facharzt, in diesem Falle einem Neurologen. Der Facharzt stellt eine Migräne fest und verschreibt dem Patienten entsprechende Medikamente. 

Ein Asylbewerber mit dem gleichen Symptomen  muss zunächst wissen, ob er ein Asylsuchender nach Paragraph 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (im Folgenden AsylbLG) ist, also  sich länger als 15 Monate in Deutschland aufhält. In diesem Falle würde er wie ein normaler gesetzlich Krankenversicherter behandelt werden. Die Asylbewerber nach  Paragraph 1 des AsylbLG ( noch nicht länger als 15 Monate in Deutschland) werden jedoch nicht so behandelt und bekommen nur bestimmte Leistungen bezahlt. Doch dazu später. 

Der Asylbewerber nach Paragraph 1 des AsylbLG muss zunächst zum Landratsamt, genauer zum Fachdienst Asyl gehen und sich dort einen Behandlungsschein abholen. Mit diesem geht er nun zum Hausarzt. Doch bevor der Allgemeinmediziner den Asylbewerber mit der Migräne einem Facharzt überweisen kann, muss der Flüchtling sich bei dem zuständigen Amtsarzt vorstellen. Dieser muss dann nämlich abwiegen, ob es sich um eine akute und schmerzhafte Erkrankung handelt, denn nur bei diesen werden die Kosten übernommen. Im Falle der Migräne ist dies der Fall, so dass der Asylbewerber einen Berechtigungsschein bekommt und zu einem Facharzt überwiesen wird. Dieser stellt dann wie auch in unserem ersten Fall eine Migräne fest und verschreibt die entsprechenden Medikamente. 

Wir hoffen ihr fühlt euch jetzt ein bisschen besser informiert. Wenn ihr Fragen habt, stellt sie gerne in den Kommentaren. Auch würden wir uns über  Vorschläge für kommende Beiträge freuen. 

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende und hören uns dann nächste Woche am Freitag wieder.