Samstag, 19. November 2016

Die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber

Um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge auch nach der Erstaufnahmeuntersuchung bestmöglich garantieren zu können und dem langwierigen Entscheidungs- und Prüfaufwand zu entgehen, führen seit Anfang 2016 die elektronische Gesundheitskarte immer mehr Bundesländer ein.
Diese elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Asylsuchende, welche sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten. Dadurch können sie ohne Leistungseinschränkungen das deutsche Gesundheitssystem nutzen. In Thüringen gibt es seit Februar diesen Jahres Verhandlungen des Gesundheitsministeriums und den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen, damit bereits vor Ablauf der Frist die Asylbewerber eine eGK erhalten. In Bundesländern, wie Bremen und Hamburg funktioniert dies schon seit mehreren Jahren.  Die Landesregierung in Thüringen  favorisiert eine Regelung, die es den Krankenkassen freistellt, ob sie einer Rahmenvereinbarung beitreten. Das trifft jedoch bei den Krankenkassen auf  Zweifel, da diese eine landeseinheitliche Regelung bevorzugen und nicht mit jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen Einzelvertrag abschließen möchten. Die Kommunen in Thüringen befürchten, dass die Behandlung von Flüchtlingen nach dem Versand der Karte den eingeschränkten Leistungsumfang für Asylbewerber überschreitet und zu einer Kostensteigerung führt. Dem widerspricht die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen und verweist auf die Erfahrungen in Bremen und Hamburg.
Diese Informationen entsprechen dem Stand vom Februar 2016, da uns keine aktuelleren bekannt sind.

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