Freitag, 30. September 2016

Infektionskrankheiten als Gefahr für die deutsche Bevölkerung?

Schon seit Beginn der Flüchtlingskrise wurde das Argument hörbar, dass Asylbewerber  uns fremde und gefährliche Krankheiten nach Europa bzw. Deutschland bringen würden. Unsere Gesellschaft sei auf solcherlei Erreger nicht vorbereitet und würde dadurch unweigerlich großen Schaden nehmen. Doch ist die Lage wirklich so ernst?

Die uns vorliegenden Übersichten des Robert-Koch-Instituts aus der 35. Kalenderwoche des Jahres 2015 geben einen Überblick über die meldepflichtigen Erkrankungen und deren Häufigkeit. Zu ihnen zählen sowohl Darmkrankheiten, wie Salmonellose oder der EHEC-Erkrankung, aber auch Viren, wie Hepatitis B und Tuberkulose. Betrachtet man sich jedoch die Übersichten, so lässt sich schnell erkennen, dass die Zahl der vorkommenden Krankheitsfälle in den meisten Fällen sehr gering ist. Vor allem im Bundesland Thüringen gibt es kaum Fälle zu vermerken.

Desweiteren stellt das Robert-Koch-Institut klar, dass eine Verbreitung der Erkrankung in der Allgemeinbevölkerung sehr unwahrscheinlich ist. Die Infektionen sind häufig auf die mangelhaften Lebensumstände in den Herkunftsländern oder auf die beschwerliche Reise nach Europa zurückzuführen. Viel häufiger würden die Asylsuchenden jedoch unter den gleichen Infektionen wie die deutsche Bevölkerung leiden, beispielsweise unter Grippe oder Windpocken. Hierbei haben sie sich häufig in öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten von deutschen Mitbürgern angesteckt. Die Angst, nach Deutschland kommende Flüchtlinge könnten gefährliche Krankheiten in unser Land bringen und große Teile unserer Bevölkerung gefährden, ist somit unbegründet.  















Freitag, 16. September 2016



Herzlich Willkommen bei "erst informieren, dann diskutieren"!



Mit unserem ersten Blogpost möchten wir Euch heute zunächst den Weg eines Asylbewerbers zum (Fach-) Arzt vorstellen. Doch um diesen mit dem eines Deutschen vergleichen zu können, erklären wir erst einmal die ,,normale” Variante.  

So geht ein Deutscher mit langanhaltenden Kopfschmerzen und Lichtempfindlichkeit zu seinem Hausarzt. Dieser stellt fest, dass es sich hierbei nicht um ein allgemeinmedizinisches Problem handelt und überweist ihn zu einem Facharzt, in diesem Falle einem Neurologen. Der Facharzt stellt eine Migräne fest und verschreibt dem Patienten entsprechende Medikamente. 

Ein Asylbewerber mit dem gleichen Symptomen  muss zunächst wissen, ob er ein Asylsuchender nach Paragraph 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (im Folgenden AsylbLG) ist, also  sich länger als 15 Monate in Deutschland aufhält. In diesem Falle würde er wie ein normaler gesetzlich Krankenversicherter behandelt werden. Die Asylbewerber nach  Paragraph 1 des AsylbLG ( noch nicht länger als 15 Monate in Deutschland) werden jedoch nicht so behandelt und bekommen nur bestimmte Leistungen bezahlt. Doch dazu später. 

Der Asylbewerber nach Paragraph 1 des AsylbLG muss zunächst zum Landratsamt, genauer zum Fachdienst Asyl gehen und sich dort einen Behandlungsschein abholen. Mit diesem geht er nun zum Hausarzt. Doch bevor der Allgemeinmediziner den Asylbewerber mit der Migräne einem Facharzt überweisen kann, muss der Flüchtling sich bei dem zuständigen Amtsarzt vorstellen. Dieser muss dann nämlich abwiegen, ob es sich um eine akute und schmerzhafte Erkrankung handelt, denn nur bei diesen werden die Kosten übernommen. Im Falle der Migräne ist dies der Fall, so dass der Asylbewerber einen Berechtigungsschein bekommt und zu einem Facharzt überwiesen wird. Dieser stellt dann wie auch in unserem ersten Fall eine Migräne fest und verschreibt die entsprechenden Medikamente. 

Wir hoffen ihr fühlt euch jetzt ein bisschen besser informiert. Wenn ihr Fragen habt, stellt sie gerne in den Kommentaren. Auch würden wir uns über  Vorschläge für kommende Beiträge freuen. 

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende und hören uns dann nächste Woche am Freitag wieder.