Montag, 6. Februar 2017

Überforderung der strukturschwachen Regionen?



"Asylbewerber werden an kleine Dörfer oder Kleinstädte vermittelt, welche ohnehin schon eine schlechte Infrastruktur haben. Dadurch nehmen diese unsere Arzttermine weg."


Nun, dazu ist zu sagen, dass natürlich oft Gebiete mit wenigen Einwohnern bereit sind in verlassenen Häusern Flüchtlinge aufzunehmen. Dabei hebt sich die Einwohnerzahl an und die Gemeinde bekommt zum einen mehr Geld zur Verfügung gestellt und zum anderen bekommt das Dorf oder die Kleinstadt eine Zuweisung. Diese besagt, dass eine neue Arztpraxis gebaut werden darf, da laut Einwohnerzahl die schon vorhandene(n) nicht ausreichen. Dadurch ist die Aussage nicht begründet, dass Asylbewerber die Arzttermine der Bevölkerung des Dorfes oder der Kleinstadt wegnehmen.  

Freitag, 3. Februar 2017

Ohne medizinische Kontrolle ins Land?

"Die nach Deutschland kommenden Flüchtlinge werden ohne jegliche medizinische Untersuchung ins Land gelassen."
Zunächst ist zu sagen, dass die Asylbewerber natürlich nicht an den Ländergrenzen Deutschlands direkt untersucht werden können, jedoch erfolgt dies in den Erstaufnahmeinrichtungen der einzelnen Bundesländer.
Bei dieser sogenannten Erstuntersuchung werden, wie bei normalen ärztlichen Untersuchungen, erst persönliche Daten, wie Name, Alter und medizinische Vorgeschichte aufgenommen. Daraufhin erfolgt eine Kontrolle des Impfausweises und gegebenenfalls die Nachholung von ausstehenden Impfungen. Da viele Asylbewerber nicht mehr im Besitz eines gültigen Impfausweises sind, wird ihnen ein Mindest-Impfangebot in Abhängigkeit vom Alter vorgeschlagen.
Den Abschluss bildet eine allgemeine, orientierende körperliche Untersuchung, um etwaige übertragbare Krankheiten festzustellen.

Freitag, 27. Januar 2017

Neue Zähne mithilfe des Sozialstaates?


"Flüchtlinge kommen nur zu uns, um sich in der deutschen Asyloase die Zähne neu machen zu lassen." 

Viele Bürger sehen die Ungerechtigkeit, dass Flüchtlinge nicht wie die ansässige Bevölkerung jahrelange Beiträge an die Krankenkassen bezahlen, sich aber deren Leistungen dennoch zu Nutze machen.
Die Zähne allerdings werden in Deutschland jedoch auf keinem Fall bei allen Asylbewerbern behandelt. Die zahnmedizinische Versorgung ist auf das Ziehen von Zahnruinen und der Behandlung von schmerzhaften Zähnen beschränkt. Ein kostenloser Zahnersatz oder ein Implantat ist nicht möglich, so wie uns der Amtsarzt Prof. Dr. Dhein in einem Interview aufklärte.
 

 

Donnerstag, 26. Januar 2017

Erhöhtes gesundheitliches Risiko durch Asylbewerber?

"Ebola, Cholera und Tuberkulose- all diese gefährlichen Krankheiten werden von den Flüchtlingen nach Deutschland gebracht und bedrohen so unsere Gesellschaft!" 
Solche und ähnliche Statements haben wir bei Interviews und Befragungen im Rahmen unserer Seminarfacharbeit immer wieder zu hören bekommen. Es ist ein weithin herrschendes Vorurteil, dass Asylsuchende Krankheiten ins Land einführen, welche in Deutschland längst ausgerottet sind und uns so einem erhöhten Gesundheitsrisiko oder sogar einer Epedemie aussetzen würden. Diese Behauptungen sind jedoch mehr als unbegründet. Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts zeigten klar, dass die Anzahl der meldepflichtligen Infektionskrankheiten bei Asylbewerbern sehr gering ist - vor allem in Bundesland Thüringen (siehe Blogbeitrag "Infektionskrankheiten als Gefahr für die deutsche Bevölkerung"). Auch eine Verbreitung von etwaigen Erkrankungen ist kaum denkbar. Die Angst, nach Deutschland kommende Asylbewerber könnten ein gesundheitliches Risiko für unsere Bevölkerung darstellen, ist somit vollkommen unbegründet.

Sonntag, 8. Januar 2017

2017- Umgestaltung

Zuallererst ein fröhliches und erfolgreiches Jahr an alle Leser!

Mit Neubeginn des Jahres haben auch wir uns vorgenommen unserem Blog einen Anstrich zu geben und unser Konzept ein wenig zu erweitern.


Mit verschiedenen Teilen unseres Blogs waren wir noch nicht ganz zufrieden, so dass wir uns dazu entschieden haben, ihn inhaltlich und gestalterisch ein wenig zu verbessern. Es ändert sich jedoch nichts daran, dass wir versuchen werden, jeden Freitag einen Beitrag zu veröffentlichen. (Der heutige kam aufgrund technischer Schwierigkeiten etwas später.)

Gegen Ende des Jahres sind  die Medien oft voll mit Jahresrückblicken und Kategorisierungen wie "Person des Jahres" oder " Wort des Jahres". Letzteren Titel erhielt das Wort "postfaktisch", welches darauf verweist, dass heutzutage anstelle von Fakten in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen die Emotionen eine größere Rolle spielen. So ignorieren immer mehr Menschen in Deutschland (aber auch in anderen Ländern dieser Erde) offensichtliche Tatsachen und vertrauen stattdessen dubiosen Internetquellen, welche ihre voreingenommene Meinung eher bestätigen. Auch wir haben dies im Erarbeitungsprozess unserer Seminarfacharbeit  in Interviews mit Bürgern des Altenburger Landes, speziell mit dem Bürgerforum, gemerkt. Auch diese stützten sich zuhauf auf Internetquellen, deren Seriösität sehr fraglich ist.

Andererseits ist "postfaktisch" auch ein Abgrenzungsbegriff, der zu einem Kommunikationsabbruch verleitet. So hat sich vor allem im letzten Jahr unsere demokratische Gesellschaft in diejenigen gespalten, die nicht mehr an die Fakten der staatlichen Institutionen gelaubt haben und in diejenigen, die Genannte dafür verurteilt haben.

Wir von "erst informieren, dann diskutieren" erachten es jedoch als sehr wichtig, dass diese beiden Gruppierungen wieder in Dialog miteinander treten. Auch wollen einen Beitrag dazu leisten, in dem wir uns mit Behauptungen bzw. Thesen aus dem Internet oder von uns geführten Interviews zu unserem Seminarfachthema auseinandersetzen und diese mit Fakten be- oder widerlegen. Auf diese Weise versuchen wir wieder ein Quäntchen Wahrheit ins postfaktische Zeitalter zu bringen. 
Gerne könnt ihr auch Vorschläge in die Kommentare schreiben :)

Eine erfolgreiche Woche wünscht das Team von " erst informieren, dann diskutieren"! 

Samstag, 19. November 2016

Die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber

Um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge auch nach der Erstaufnahmeuntersuchung bestmöglich garantieren zu können und dem langwierigen Entscheidungs- und Prüfaufwand zu entgehen, führen seit Anfang 2016 die elektronische Gesundheitskarte immer mehr Bundesländer ein.
Diese elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Asylsuchende, welche sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten. Dadurch können sie ohne Leistungseinschränkungen das deutsche Gesundheitssystem nutzen. In Thüringen gibt es seit Februar diesen Jahres Verhandlungen des Gesundheitsministeriums und den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen, damit bereits vor Ablauf der Frist die Asylbewerber eine eGK erhalten. In Bundesländern, wie Bremen und Hamburg funktioniert dies schon seit mehreren Jahren.  Die Landesregierung in Thüringen  favorisiert eine Regelung, die es den Krankenkassen freistellt, ob sie einer Rahmenvereinbarung beitreten. Das trifft jedoch bei den Krankenkassen auf  Zweifel, da diese eine landeseinheitliche Regelung bevorzugen und nicht mit jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen Einzelvertrag abschließen möchten. Die Kommunen in Thüringen befürchten, dass die Behandlung von Flüchtlingen nach dem Versand der Karte den eingeschränkten Leistungsumfang für Asylbewerber überschreitet und zu einer Kostensteigerung führt. Dem widerspricht die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen und verweist auf die Erfahrungen in Bremen und Hamburg.
Diese Informationen entsprechen dem Stand vom Februar 2016, da uns keine aktuelleren bekannt sind.

Sonntag, 6. November 2016

Die Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung der Asylbewerber hat primär das Ziel, der Ausbreitung von Infektionskrankheiten entgegenzuwirken und soll zudem beurteilen, ob sich der Asylbewerber  aufgrund einer akuten Erkrankung eventuell in stationäre Behandlung begeben muss oder weiter in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben darf.
Die erste medizinische Untersuchung sollte möglichst zeitnah vorgenommen werden, um die Ausbreitung von Infektionen vorzubeugen. Nach Aufnahme der persönlichen Daten und der medizinischen Vorgeschichte des Asylbewerbers wird anschließend der Impfausweis kontrolliert, sofern dieser vorhanden ist, wenn jedoch der Flüchtling seinen Impfausweis auf seiner Flucht verloren hat wird diesem ein „Mindest-Impfangebot in Abhängigkeit vom Alter vorgeschlagen“.  Dies bedeutet eine Immunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Influenza Typ B- Impfung und Hepatitis B bei Kindern im Säuglingsalter stattfinden. Ab einem Alter von neun Monaten kommt noch eine Mumps-, Masern-, und Varizellenimpfung hinzu.
Insofern ist es wichtig eine aktuelle Anamnese zu erheben, das heißt die Asylbewerber werden nach Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit, Fieber und Husten befragt, um so mögliche infektiöse Krankheiten schnellstmöglich zu erkennen. Dabei sollte die Körpertemperatur gemessen, das Gesicht, die Mundhöhle und der Hals nach Ausschlägen, die auf eine Infektion mit Varizellen- oder Masernviren hinweisen könnten. Außerdem sollte eine Untersuchung der Kopfhaut auf Läusebefall stattfinden.
Flüchtlinge welche in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, müssen ein ärztliches Zeugnis vorzeigen ,,dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.“ ( http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html).
Insofern wird bei Asylbewerbern, welche das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schwangeren, ein immundiagnostisches Tuberkulose-Screening mittels Tuberkulin-Hauttest vorgenommen, da man diese Personen nicht den Röntgen- Strahlen aussetzten möchte.

Mit diesem kurzen Einblick in die medizinische Erstversorgung von Asylbewerbern hoffen wir ,dass ihr euch in diesem Bereich etwas besser informiert fühlt.

Freitag, 14. Oktober 2016

Gefahr durch Krankheiten?



Bei einer Umfrage, welche wir im April 2016 auf dem Altenburger Markt durchführten, fanden wir heraus, dass viele Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr in den Krankheiten der Asylbewerber für die Bevölkerung sehen. Wir können Ihnen aber sagen, dass wie bereits in dem vorherigen Artikel erwähnt, die Asylsuchenden nicht nur wenige Krankheiten mitbringen, sondern auch einen sehr guten Impfstatus besitzen. Altenburgs Amtsarzt Professor Doktor Dhein bestätigt dies.

Die World Health Organization gab  2014 eine detaillierte Tabelle zum Internationalen Impfschema für Kleinkinder heraus. Die aus Syrien stammende Bevölkerung wurde im Kindesalter bereits gegen Tuberkulose, Hepatitis B, Diphtherie, Mumms- Masern- Röteln und vieles mehr geimpft. Die Kinderlähmung auch ist in Europa bereits als ausgerottet erklärt worden. Viele deutsche BürgerInnen glauben deshalb, dass durch Asylbewerber dies wieder in Deutschland existieren würde. Doch es ist aus der Graphik klar ablesbar, dass auch dies im syrischen Impfplan für Kleinkinder vorgesehen ist. Zusammenfassend erkennbar, dass sie einen ähnlichen Impfplan, wie hier in Deutschland besitzen.
Auch die Ankommenden aus Eritrea sind nicht weniger geschützt. Auch hier sind Impfungen gegen Tuberkulose, Kinderlähmung, Diphtherie und Hepatitis B vorhanden.  
Mit dem Erläutern des Impfplans in Syrien und Eritrea möchten wir zeigen, dass auch die Asylbewerber einen guten Impfstatus haben. Dies beweist, dass sie keine bei uns ausgerotteten Krankheiten einschleppen. 

Außer einem guten Impfsystem wird in der Erstaufnahmeeinrichtung ein Infektionskrankheiten Test durchgeführt. Dabei werden die Asylbewerber auf ansteckende Krankheiten geprüft. Bei einem  Tuberkulose- Immunitäts- Test beispielsweise bedeutet es jedoch nicht sofort, dass sie an aktiver Tuberkulose erkrankt sind. Es kann nämlich auch sein, dass sie auf der Flucht mit ihr in Kontakt gekommen sind oder bereits die Impfung BCG erhalten haben. Per Antikörper-Test oder Immuntest werden dann geprüft, wenn er anschlägt, folgen weitere Untersuchungen. Falls daraufhin eine aktive Tuberkulose festgestellt wird, erfolgt eine Behandlung.










http://www.praxispaediatrie.ch/Dokumente/Impfschema-Herbert-Suter










Freitag, 30. September 2016

Infektionskrankheiten als Gefahr für die deutsche Bevölkerung?

Schon seit Beginn der Flüchtlingskrise wurde das Argument hörbar, dass Asylbewerber  uns fremde und gefährliche Krankheiten nach Europa bzw. Deutschland bringen würden. Unsere Gesellschaft sei auf solcherlei Erreger nicht vorbereitet und würde dadurch unweigerlich großen Schaden nehmen. Doch ist die Lage wirklich so ernst?

Die uns vorliegenden Übersichten des Robert-Koch-Instituts aus der 35. Kalenderwoche des Jahres 2015 geben einen Überblick über die meldepflichtigen Erkrankungen und deren Häufigkeit. Zu ihnen zählen sowohl Darmkrankheiten, wie Salmonellose oder der EHEC-Erkrankung, aber auch Viren, wie Hepatitis B und Tuberkulose. Betrachtet man sich jedoch die Übersichten, so lässt sich schnell erkennen, dass die Zahl der vorkommenden Krankheitsfälle in den meisten Fällen sehr gering ist. Vor allem im Bundesland Thüringen gibt es kaum Fälle zu vermerken.

Desweiteren stellt das Robert-Koch-Institut klar, dass eine Verbreitung der Erkrankung in der Allgemeinbevölkerung sehr unwahrscheinlich ist. Die Infektionen sind häufig auf die mangelhaften Lebensumstände in den Herkunftsländern oder auf die beschwerliche Reise nach Europa zurückzuführen. Viel häufiger würden die Asylsuchenden jedoch unter den gleichen Infektionen wie die deutsche Bevölkerung leiden, beispielsweise unter Grippe oder Windpocken. Hierbei haben sie sich häufig in öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten von deutschen Mitbürgern angesteckt. Die Angst, nach Deutschland kommende Flüchtlinge könnten gefährliche Krankheiten in unser Land bringen und große Teile unserer Bevölkerung gefährden, ist somit unbegründet.  















Freitag, 16. September 2016



Herzlich Willkommen bei "erst informieren, dann diskutieren"!



Mit unserem ersten Blogpost möchten wir Euch heute zunächst den Weg eines Asylbewerbers zum (Fach-) Arzt vorstellen. Doch um diesen mit dem eines Deutschen vergleichen zu können, erklären wir erst einmal die ,,normale” Variante.  

So geht ein Deutscher mit langanhaltenden Kopfschmerzen und Lichtempfindlichkeit zu seinem Hausarzt. Dieser stellt fest, dass es sich hierbei nicht um ein allgemeinmedizinisches Problem handelt und überweist ihn zu einem Facharzt, in diesem Falle einem Neurologen. Der Facharzt stellt eine Migräne fest und verschreibt dem Patienten entsprechende Medikamente. 

Ein Asylbewerber mit dem gleichen Symptomen  muss zunächst wissen, ob er ein Asylsuchender nach Paragraph 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (im Folgenden AsylbLG) ist, also  sich länger als 15 Monate in Deutschland aufhält. In diesem Falle würde er wie ein normaler gesetzlich Krankenversicherter behandelt werden. Die Asylbewerber nach  Paragraph 1 des AsylbLG ( noch nicht länger als 15 Monate in Deutschland) werden jedoch nicht so behandelt und bekommen nur bestimmte Leistungen bezahlt. Doch dazu später. 

Der Asylbewerber nach Paragraph 1 des AsylbLG muss zunächst zum Landratsamt, genauer zum Fachdienst Asyl gehen und sich dort einen Behandlungsschein abholen. Mit diesem geht er nun zum Hausarzt. Doch bevor der Allgemeinmediziner den Asylbewerber mit der Migräne einem Facharzt überweisen kann, muss der Flüchtling sich bei dem zuständigen Amtsarzt vorstellen. Dieser muss dann nämlich abwiegen, ob es sich um eine akute und schmerzhafte Erkrankung handelt, denn nur bei diesen werden die Kosten übernommen. Im Falle der Migräne ist dies der Fall, so dass der Asylbewerber einen Berechtigungsschein bekommt und zu einem Facharzt überwiesen wird. Dieser stellt dann wie auch in unserem ersten Fall eine Migräne fest und verschreibt die entsprechenden Medikamente. 

Wir hoffen ihr fühlt euch jetzt ein bisschen besser informiert. Wenn ihr Fragen habt, stellt sie gerne in den Kommentaren. Auch würden wir uns über  Vorschläge für kommende Beiträge freuen. 

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende und hören uns dann nächste Woche am Freitag wieder.